Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht
München, im September 2009: Bei der Berechnung der Miete ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen – jedenfalls dann, wenn die Flächenabweichung
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